Sind Sie für sich oder Ihr Kind interessiert an einer Ernährungsberatung?

In der Ernährungsberatung werden Sie und/oder Ihr Kind in der Umsetzung der Essempfehlungen bei Fehlernährung (Über- & Untergewicht, Mangelernährung) und verschiedenen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Zöliakie, Reizdarm, Milchzuckerunverträglichkeit) unterstützt. Im Beratungsgespräch wird Ihnen Hintergrundwissen vermittelt, Fragen werden beantwortet und gemeinsam erarbeiten wir Strategien für die praktische Umsetzung der Essempfehlungen im Alltag.

 Leistungen welche von der Grundversicherung gedeckt werden:  

Wenn Sie an einer der unten aufgeführten Krankheiten leiden, übernimmt Ihre Grundversicherung die Kosten der Beratung bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.

 Zu den medizinisch indizierten Leistungen gehören:

  • Stoffwechselkrankheiten
  • Adipositas Erwachsene (Body-Mass-Index über 30) und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht
  • Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index > 97. Perzentile). Oder Body-Mass-Index > 90. Perzentile und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile


Link: Verordnung zur Ernährungsberatung: siehe Dokumentendownload unten

 Vorgehen bei Interesse zur Ernährungsberatung:

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Ernährungsberatung für Sie und/oder Ihr Kind sinnvoll ist.

Melden sie sich mit der Verordnung einer Ernährungstherapie an. Wir empfehlen dabei eine Stelle auszusuchen, welche Erfahrung mit Kindern hat.

Verordnungsformular_ERB